Interdisziplinäres Arbeiten ist von allen gewollt, aber dennoch schwierig zu praktizieren. Es entsteht schnell die Gefahr, zwischen die fachlichen Stühle zu geraten und den Anschluss an die eigenen Disziplinen zu verlieren. Alle Beteiligten sind sich stets darüber einig gewesen, dass der Arbeitskreis kein Selbstzweck werden soll - also weder eine Vereinsgründung noch eine eigenständige Forschungsdisziplin anzustreben ist.
Der Arbeitskreis soll den beteiligten Disziplinen (insbesondere Geschichtswissenschaft, Kriminologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft) vielmehr ein Forum bieten, auf dem eine systematische Zusammenführung der Forschung zum Themenbereich „Innere Sicherheit“ geleistet werden kann. Die fachlichen Bezüge zu den Einzeldisziplinen sollen gewahrt bleiben.
Der Arbeitskreis versteht sich nicht in Konkurrenz zu bestehenden Arbeitszusammenhängen einzelner Disziplinen – beispielsweise der Polizei-Historiker und der Kriminologen. Vergleichbares gilt für das Polizeirecht. Die Zielsetzung des Arbeitskreises richtet sich vielmehr darauf, sozialwissenschaftliche Themenstellungen zur Inneren Sicherheit zu entwickeln, die dann unter historischen, kriminologischen, politikwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen und soziologischen Gesichtspunkten interdisziplinär bearbeitet werden.
Im Laufe der Arbeit des Arbeitskreises haben sich Vertreterinnen und Vertreter weiterer Disziplinen an den Tagungen und Publikationen des AKIS beteiligt: der Psychologie, der Ökonomie und viele andere. Auch haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Praxis beteiligt, die an der wissenschaftlichen Orientierung ihrer Einrichtungen interessiert sind. Gemeinsam bleibt die Zielsetzung, interdisziplinäre Fragestellungen zu entwickeln, sich auszutauschen und verbindende Forschungsperspektiven aufzuzeigen, dabei aber nicht den Zusammenhang zu den Fachdisziplinen aufzugeben.